Schuppenflechte mit Kur behandeln
Die Schuppenflechte ist eine spezielle Form der Hautkrankheit Psoriasis, an der in Mitteleuropa circa zwei bis drei Prozent der Bevölkerung leiden. Die Erkrankung ist nicht ansteckend und meist erblich bedingt. Eine Kurbehandlung der Schuppenflechte beinhaltet neben unterschiedlichen Pflege- und Medizinmitteln auch psychotherapeutische Maßnahmen sowie eine Ernährungsumstellung. Wenn sich mit einer herkömmlichen Therapie keine Besserung erzielen lässt, rät der behandelnde Arzt zu einer ambulanten oder stationären Kur, um die belastenden Symptome einer Schuppenflechte zu lindern.
Innerliche und äußerliche Behandlungen
Bei einer Psoriasis-Kur werden die betroffenen Hautpartien innerlichen und äußerlichen Behandlungen unterzogen. Das Behandlungsspektrum reicht von der Therapie mit unterschiedlichen medizinischen Cremes und Salben bis zur Bade- oder Lichttherapie und einer Bestrahlung mit künstlichem Licht. Die durchschnittliche Dauer einer Kur bei Schuppenflechte beträgt drei Wochen. Die Kosten für die Maßnahme werden bei medizinischer Notwendigkeit von den Renten- oder Krankenversicherungen übernommen, wobei die Patienten Zuzahlungen leisten. In der Regel werden die Kosten für die ärztliche Behandlung bei ambulanten Kuren komplett von den Krankenkassen übernommen. Für die Unterkunft erhalten die Patienten Zuschüsse. Circa 15 Prozent der Kurmittelkosten werden von den Betroffenen selbst übernommen. Eine Schuppenflechte-Kur ist grundsätzlich alle vier Jahre möglich. Wenn es jedoch medizinisch erforderlich ist und der Linderung starker Symptome dient, wird ein Kuraufenthalt auch in kürzeren Abständen genehmigt. Eine Schuppenflechte ist nicht heilbar. Mit einer Kur lassen sich die Symptome jedoch häufig gut lindern und die Lebensqualität der Betroffenen verbessern. Die Schuppenflechte-Kur dient demnach vorrangig der Entspannung und dem Abstand vom Alltag. Zusätzlich zu den Kuranwendungen bieten viele Kurkliniken auch psychologische Beratungen an, um Erkrankten den Umgang mit der chronischen Krankheit zu erleichtern.

Schuppenflechte ©iStockphoto/Highwaystarz-Photography
Schuppenflechte-Kuren an zertifizierten Kurorten
Bevorzugte Regionen für einen Kur-Aufenthalt bei SchuppenflechteZu den bevorzugten Regionen, die sich für eine Schuppenflechte-Kur eignen, zählen Gegenden mit viel Sonnenlicht, die zudem über salz- und mineralhaltige Gewässer verfügen. Für eine Schuppenflechte-Kur sind deshalb Gegenden wie die Nordsee, Ostsee oder die Alpen aufgrund ihrer klimatischen Bedingungen am besten geeignet. Weitere Kurmöglichkeiten für Schuppenflechte-Patienten befinden sich im Hochgebirge wie im schweizerischen Davos oder in osteuropäischen Ländern wie Ungarn. Im In- und Ausland wird eine Schuppenflechte-Kur in einer spezialisierten Kurklinik oder Therapieeinrichtung vor Ort durchgeführt.
Klimatherapien in spezialisierten Therapiezentren
Eine Klimatherapie bei Schuppenflechte wird meistens in einem speziellen Therapiezentrum für Hautkrankheiten durchgeführt und bewirkt eine Linderung körperlicher und psychischer Beschwerden. Gemäß der offiziellen AWMF-Leitlinie wird eine Klimatherapie vor allem bei langjährig Erkrankten befürwortet. Vor der Genehmigung einer mehrwöchigen Reha-Maßnahme prüfen Krankenversicherer oder Rentenversicherung die medizinische Notwendigkeit der Therapie, die vom behandelnden Arzt des Betroffenen sorgfältig begründet werden muss. Medizinisch geschultes Personal steht den Patienten während ihres Kuraufenthaltes zur Verfügung und unterstützt die Betroffenen bei den therapeutischen Anwendungen. Zu einer Schuppenflechte-Kur zählen verschiedene ortsspezifische, dermatologische, rheumatologische und natürliche Heilverfahren. Dazu kommen psychologische Schulungen und Gesprächsangebote, in denen die Betroffenen lernen, besser mit ihrer Erkrankung umzugehen. Während der Kur erhalten die Patienten auch praktische Ratschläge zur Gestaltung ihres Alltags.
Seit Jahrzehnten bewährt: die Kur gegen Schuppenflechte
In Deutschland zählt die Schuppenflechte-Kur seit Jahrzehnten zu den Eckpfeilern der Gesundheitsversorgung. Die Beantragung sollte vom Betroffenen zunächst mit dem behandelnden Arzt besprochen werden. Dieser trifft die Entscheidung, ob ein Kuraufenthalt aus ärztlicher Sicht für den Patienten sinnvoll erscheint. In vielen Fällen ist die Krankenkasse des Versicherten für die Genehmigung der Kur zuständig, meist werden die Kosten von der Rentenversicherung übernommen. Von den Vorteilen eines Kassenzuschusses profitieren Schuppenflechte-Patienten sowohl im In- und Ausland. Bei der Auswahl des richtigen Kurortes wird der Patient vom Arzt unterstützt. Die individuellen Wünsche des Betroffenen sollten dabei ebenfalls berücksichtigt werden.
Individueller Behandlungsplan für jeden Patienten
Bei einer Schuppenflechte-Kur in einer Kurklinik wird für jeden Kurgast ein individueller Behandlungsplan durch den behandelnden Facharzt erstellt. Der Therapieplan enthält alle verordneten Anwendungen und wird gemeinsam mit dem Patienten besprochen. In vielen Kureinrichtungen werden die Symptome der Schuppenflechte mit Hydrotherapie behandelt. Außerdem setzen die Kurkliniken wirksame Methoden ein, die mithilfe von Interferenzstrom funktionieren. Vielen Schuppenflechte-Patienten hilft ein Aufenthalt in der Kältekammer. Bei der Auswahl der geeigneten Kurklinik können sich die Betroffenen auch am dort angebotenen Heilverfahren orientieren. Neben unterschiedlichen
Naturheilverfahren werden in manchen Kliniken auch Laserbehandlungen oder psychologische Verfahren wie die Musiktherapie durchgeführt. Bewährt hat sich auch die sogenannte Fischtherapie, bei der sogenannte „Doktorfische“ zum Einsatz kommen. Die ursprünglich aus der Türkei stammende Rötliche Saugbarbe ernährt sich von Hautschuppen. Während einer therapeutischen Anwendung verbringen die Schuppenflechte-Patienten gemeinsam mit den Doktorfischen circa zwei Stunden täglich in einer Badewanne. Da jeder Betroffene jedoch individuell und unterschiedlich auf die jeweiligen Therapiemethoden reagiert, muss zunächst im Gespräch mit dem Facharzt die geeignete Behandlungsform gefunden werden. Der Aufenthalt in einer Kurklinik dauert durchschnittlich drei Wochen, kann aber bei Vorliegen schwerwiegender gesundheitlicher Gründe verlängert werden.
Die Beantragung einer Schuppenflechte-Kur Bevor ein Kur-Antrag gestellt wird, können sich die Versicherten bei ihrer Krankenkasse über die geltenden Regeln informieren. Von der Krankenkasse erhalten sie ebenfalls die notwendigen Antragsformulare. Nachdem der Hausarzt oder Facharzt die Kur befürwortet hat, wird der Antrag vom medizinischen Dienst der Krankenkasse geprüft. Meist erhält der Antragsteller daraufhin eine Einladung zu einem Gespräch, bei dem ebenfalls eine körperliche Untersuchung durchgeführt wird. Bei einem positiven Bescheid werden die Kosten für eine Schuppenflechte-Kur vollständig oder anteilsmäßig von der gesetzlichen Krankenkasse oder der Rentenversicherung übernommen. Während Berufstätige ihren Kur-Antrag im Allgemeinen bei der Rentenversicherung stellen, wenden Rentner sich an ihre Krankenkasse. Wenn die Kur an der falschen Stelle beantragt wird, ist diese verpflichtet, die Antragsformulare innerhalb von 14 Tagen an den zuständigen Träger weiterzuleiten.
Möglichkeiten einer Schuppenflechte-Kur trotz abgelehntem Antrag
Bei Ablehnung eines Kur-Antrags besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Wenn ein Kur-Antrag, der durch den behandelnden Arzt bescheinigt wird, nach ausschließlicher Prüfung der Patientenakten abgelehnt wird, hat der Betroffene das Recht, um eine erneute Überprüfung zu bitten. Diese wird meist durch eine neutrale medizinische Einrichtung wie dem medizinischen Dienst durchgeführt. Wird auch der Widerspruch abgelehnt, können sich die Patienten an das Sozialgericht wenden. Falls die Reha-Maßnahme vom Versicherungsträger nicht genehmigt wird, besteht jederzeit die Möglichkeit, einen Kuraufenthalt aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Zahlreiche Kurkliniken in Deutschland und im Ausland haben sich auf die veränderte Situation eingestellt. Seitdem viele Kur-Anträge abgelehnt werden, bieten viele Kureinrichtungen Pauschalangebote zu erschwinglichen Preisen an. Obwohl für eine Schuppenflechte-Kur eine Mindestaufenthaltsdauer von drei Wochen empfohlen wird, profitieren Erkrankte auch von Kurz-Kuren und Wochenendaufenthalten. In vielen Fällen besteht auch die Möglichkeit, bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung einen Zuschuss zu beantragen, falls eine komplette Kostenerstattung nicht übernommen wird.
Kostenübernahme bei Schuppenflechte-Kuren
Bei einer genehmigten Kur übernehmen die Versicherten einen Eigenanteil. Dieser beträgt bei gesetzlich Versicherten bei einem stationären Aufenthalt in einer Kurklinik lediglich 10 Euro pro Tag. Wird die Schuppenflechte-Kur ambulant durchgeführt, gewähren die Krankenkassen einen bestimmten Zuschuss für Unterbringung und Verpflegung. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Kur-Maßnahme als ambulante Vorsorgeleistung in einer Kur-Einrichtung in einem anerkannten Kurort durchgeführt wird. Während einer Schuppenflechte-Kur werden 85 Prozent der Heilmittelkosten von den Krankenkassen übernommen. Die restlichen 15 Prozent der Kosten trägt der Versicherte. In diesem Zusammenhang gilt eine Belastungsgrenze, wobei die Zuzahlung zwei Prozent des Brutto-Familieneinkommens nicht überschreiten darf. Für chronisch Erkrankte beträgt diese Grenze ein Prozent. Bei der Berechnung der Kosten, die für eine Kur entstehen, berät und unterstützt die Krankenkasse ihre Mitglieder. Vor einer Schuppenflechte-Kur sollten sich die Betroffenen deshalb bei ihrer Versicherung nach der Höhe der Selbstbeteiligung erkundigen.
Der Abschlussbericht nach einer Schuppenflechte-Kur
Auch bei der Auswahl des richtigen Kurortes bieten Krankenversicherungen und die Rentenversicherung ihre Unterstützung an. Die Versicherungsträger erhalten regelmäßig aktuelle Informationen durch den Deutschen Heilbäderverband hinsichtlich der Kurorte in Deutschland und deren Kurangebote. Die Krankenkassen sind über das Leistungsspektrum von Kliniken und Heilbädern informiert und geben ihr Wissen und ihre Empfehlungen gern an die Versicherten weiter. Der Kurort wird bei einer Schuppenflechte-Kur grundsätzlich vom Kostenträger festgelegt. Bei Ankunft in der Kurklinik erfolgt eine Eingangsuntersuchung durch den Facharzt. Wird die Kur in einer Einrichtung in Deutschland durchgeführt, schickt der Hausarzt rechtzeitig vor Kurbeginn die erforderlichen Patientenakten an die Kurklinik. Kurärzte und Therapeuten sind deshalb bereits vor Ankunft über Diagnose und Krankengeschichte der Patienten informiert. Zu den Aufgaben des Kurarztes zählt die Überwachung des Erkrankungsverlaufes während der Kur. Bei Bedarf können notwendige Änderungen des Behandlungsplanes jederzeit vorgenommen und der Erfolg der Kur dadurch sichergestellt werden. Am Ende des Kuraufenthalts wird ein Abschlussbericht von der Kur-Einrichtung erstellt. Der Patient erhält beim Verlassen der Kurklinik einen Kur-Bericht, der für den Hausarzt bestimmt ist. In diesem Patientenbericht wird über die Behandlungsmethoden während des Kuraufenthalts und deren Wirkungen auf die Schuppenflechte-Erkrankung berichtet. Außerdem enthält der Bericht Empfehlungen der Kurklinik über weiterführende Behandlungen sowie eine Prognose über den Krankheitsverlauf.