Kur-Kostenübernahme in der privaten Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für einen Kuraufenthalt, sofern eine medizinische Indikation vorliegt. Wie gestaltet sich die Situation aber im Bereich der privaten Krankenversicherung?

Kur-Kostenübernahme in der privaten Krankenversicherung ©iStockphoto/Iryna Rasko
Hier kommt es für die Kostenübernahme einer Kur maßgeblich auf den Tarif an, für den sich der Versicherte entschieden hat. Während für die gesetzliche Krankenversicherung der Rahmen zur Kostenübernahme schon allein durch das Sozialgesetzbuch abgesteckt wird, fehlt dies in der privaten Krankenversicherung. Hier sind im Wesentlichen die Versicherer für die Ausgestaltung ihrer Tarife verantwortlich. Eine Tatsache, die auch die Kostenübernahme der Kur beinhaltet.
Privatversicherte, die eine Kur antreten wollen, müssen sich daher sehr genau informieren, ob und welchem Umfang die Kosten durch den Versicherer gedeckt sind. Hier wartet auf den Versicherten mitunter eine böse Überraschung, wenn die Versicherung eine ambulante oder stationäre Kurbehandlung in ihre Leistungen nicht einschließt und die Kosten selbst getragen werden müssen. Ist dies der Fall, bleiben in der Regel nur wenige Möglichkeiten: Entweder der Wechsel in einen anderen Tarif oder der Abschluss einer Zusatzversicherung für Kurbehandlungen. Mehr Glück haben andere Betroffene, zu deren privater Krankenversicherung der Zuschuss zur Kurbehandlung gehört, etwa wenn sie nur alle drei Jahre durchgeführt wird.
In puncto Kurbehandlung eine Ausnahme stellt der Basistarif dar. Dieser orientiert sich in den Leistungen an der gesetzlichen Krankenversicherung und übernimmt in diesem Rahmen auch die Kosten der Kurbehandlung. Um in späteren Jahren keine böse Überraschung erleben zu müssen, ist es Privatversicherten dringend zu empfehlen, sich bereits beim Eintritt in die PKV mit dem Thema Kur und Kostenübernahme zu beschäftigen.