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Was sind die Voraussetzungen für eine Kur?

Jede Person hat Anspruch auf eine Kur. Wer sich erholen oder den Verlauf einer Erkrankung positiv beeinflussen möchte, hat dazu auch das Recht. Die Voraussetzungen für eine Kur sind vordergründig für jene Menschen interessant, die ihren Genesungs- bzw. Kuraufenthalt nicht vollständig aus der eigenen Tasche bezahlen können. Ist der Erholungssuchende gewillt, die Kosten selbst zu tragen, ist das Stellen eines Kurantrages natürlich absolut problemlos zu bewerkstelligen. Wenn es jedoch darum geht, die Kosten auf irgendeinem Wege zurückerstattet zu bekommen, sollte der Kurantragsteller einiges beachten. Hierbei spielen die Voraussetzungen für eine Kur eine tragende Rolle.

Gründe für eine Kur

Gründe für eine Kur ©iStockphoto/Zinkevych

Es ist ein großes Manko, dass viele Krankenkassen nicht mehr gewillt sind, ihre Mitglieder in Bezug auf Kuren ausreichend und kontinuierlich zu informieren. Offiziell findet der Begriff Kur kaum noch Anwendung, er wurde durch ziemlich unsympathisch klingende Wörter wie Vorsorge- bzw. Rehabilitationsmaßnahmen ersetzt. Die Voraussetzungen für eine Kur müssen immer vom behandelnden Arzt abgesegnet werden. Ansonsten kann der Antrag leicht abgelehnt werden. Eine Kur kann zur Erholung dienen, beispielsweise um dem Stress im Beruf oder in der Familie kurzweilig entfliehen zu können und um neue Energie zu tanken. Eine Kur kann aber auch den Heilungsprozess und die Linderung einer Krankheit unterstützen. Eine ärztliche Empfehlung ist in vielen Fällen die Grundlage für eine erfolgreiche Kurantragstellung. Der Befund des Arztes dient als Basis zur Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen für einen von der Krankenkasse unterstützten Kuraufenthalt.

Gründe für eine Kur

Rechtlich gesehen gibt es einen Unterschied zwischen einer Kur, die als Gesundheitsvorsorge verstanden wird, und der Rehabilitation. Bei der Rehabilitation geht es primär darum, die Gesundheit des Patienten nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit/Operation wiederherzustellen. Von dieser Warte aus betrachtet gibt es viele gute Gründe, eine Kur anzutreten. Eine Rehabilitation unterstützt den Heilungsprozess, wie etwa das Kurieren einer schweren Verletzung aufgrund eines Missgeschickes. Doch auch für die Gesundheitsvorsorge sprechen zahlreiche Gründe. Es geht hierbei darum, das Wohlbefinden zu verbessern und den allgemeinen Gesundheitszustand auf positive Weise zu fördern. Die beiden Begriffe Reha und Kur stehen immer für eine Maßnahme, um ein gesundes und vitales Leben zu fördern. Es geht also stets um das Vorhaben, physische sowie psychische Beeinträchtigungen und Krankheiten vorzubeugen, zu lindern oder zu heilen.

Die Zuständigkeit bi einer Kur

Die Krankenkasse übernimmt die Aufgabe, zu entscheiden, welche Kosten eines Kuraufenthaltes bezahlt werden. Zudem bestimmt die Krankenkasse auch, wer und wie oft jemand auf eine Reha und auf eine Kur fahren darf. Die Entscheidung und die Kostenübernahme von der Kasse hängen jedoch stark von der entsprechenden Versicherungsart des Patienten ab. Die privaten Krankenversicherungen bieten ihren Patienten meist deutlich mehr an als staatlich geführte Krankenkassen. Die Zuständigkeit für die Bewilligung und für die Kostenrückerstattung liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. Natürlich können alle Versicherungsnehmer einen Kurantrag beantragen. Leider kann es sein, dass der Betroffene bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wesentlich länger warten muss, bis eine Kur mit Übernahme sämtlicher Kosten überhaupt bewilligt wird.

Das Stellen eines Kurantrages ist gesetzlich vorgeschrieben

Zuständig für einen Kuraufenthalt sind somit die Sozialversicherungsträger wie beispielsweise die Pensions- oder Krankenversicherung. Für den Antragsteller ist somit eine bestimmte Versicherungszugehörigkeit Voraussetzung. Alle sozialversicherten Personen können grundsätzlich eine Kur beantragen. Der Antrag für einen Kuraufenthalt ist hierfür notwendig. Die Voraussetzungen für eine Kur prüft der zuständige Sozialversicherungsträger. Hierbei besteht für den Antragsteller jedoch kein notwendig gültiger Rechtsanspruch, denn die Leistungen der Versicherungen erfolgen sozusagen auf freiwilliger Basis. Der behandelnde Arzt ist für die Antragstellung verantwortlich, da er verpflichtet ist, eine ausführliche Diagnose festzuhalten. Auf diese Weise kann die geeignete Form des Kuraufenthaltes festgelegt werden. Er liefert die richtige Indikation und womöglich auch den passenden Kurort. Eingereicht wird der Kurantrag bei der zuständigen Versicherung. Dort wird der Antrag überprüft. Das erforderliche Informationsmaterial findet der Sozialversicherungsnehmer auf der Webseite, in der zuständigen Versicherungsfiliale oder bei Ärzten sowie anderen Vertragspartnern der Krankenversicherung. Auch das erforderliche Antragsformular kann auf diese Weise heruntergeladen, abgeholt oder angefordert werden. Bei der Kostenübernahme handelt es sich darum, dass der Versicherungsträger überprüft, ob bestimmte medizinische oder versicherungsrechtliche Voraussetzungen für einen Kuraufenthalt gewährleistet sind. So wie der Antrag auf einen Kuraufenthalt schriftlich eingereicht werden muss, so wird der Versicherungsnehmer auch schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt, wie sich der zuständige Versicherungsträger bezüglich des Antrages entschieden hat.

Die unterschiedlichen Kurvarianten und Kurformen

Die Voraussetzungen für eine Kur müssen immer auch in Hinblick auf die gegebenen Rahmenbedingungen geklärt werden. Es gibt zwei Kurvarianten, die sogenannte Vorsorgekur und die Rehabilitationskur. Eine Rehabilitationskur kommt dann infrage, wenn die Diagnose einer Erkrankung beim Patienten bereits vorliegt. Die Kur dient dem Patienten, seine Gesundheit zu stärken. Es kann sich bei der Erkrankung um ein chronisches Leiden handeln oder der Patient musste sich einer schweren Operation unterziehen. Für eine Vorsorgekur ist ein Patient dann geeignet, wenn er mit einem bestimmten Gesundheitsrisiko behaftet ist. Die Gesundheit des Kurbesuchers wird auf der Kur gestärkt oder schützt ihn davor, dass eine Krankheit erneut ausbricht. Die Voraussetzungen für eine Kur oder eine Reha sind zum Großteil Beschwerden wie etwa Schmerzen. Der Kuraufenthalt soll bewirken, dass das Gesundheitsrisiko durch die entsprechenden Behandlungen verringert wird. Oftmals ist eine Anschlussheilbehandlung nach einem längeren Krankenhausaufenthalt vonnöten. Die Anschlussheilbehandlung wird unter die Rehabilitationskur eingegliedert. Die Voraussetzungen für eine Kur müssen gegeben sein, erst dann erfolgt die Entscheidung über die Form der Kur. Sowohl die Reha als auch die Vorsorgekur können in stationärer und in ambulanter Form erfolgen. Erst wenn die ambulante Variante nicht mehr in Betracht kommt, aus medizinischer Sicht nicht mehr ausreichend erscheint oder die ambulanten Maßnahmen keinen Sinn mehr ergeben, entscheidet sich der Sozialversicherungsträger für die stationäre Form.

Medizinische Notwendigkeit – Gesundheitsvorsorge

Bei berufstätigen Menschen dienen die Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge primär dazu, die Erhaltung der Leistungsfähigkeit zu garantieren. Versicherte und auch Pensionisten können demnach einen Kurantrag stellen. Dieser sollte durch den behandelnden Arzt begründet werden. Ist die medizinische Notwendigkeit für einen Kuraufenthalt vorausgesetzt, dann darf der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Kur geltend machen. In der Regel entscheidet die zuständige Versicherungsanstalt über die Art der Vorgehensweise bzw. der Maßnahmen. Der Pensionsversicherungsträger bestimmt weitgehend auch die Einrichtung und legt zudem auch die Aufenthaltsdauer fest. Bei Pensionisten verfolgen die Gesundheitsvorsorgemaßnahmen das Ziel, die Pflegebedürftigkeit älterer Menschen zu reduzieren oder gar zu vermeiden.

Grundsätzliche Bedingungen für einen Kurantritt

Eine Kur ist generell nur dann möglich, wenn der Patient alle therapeutischen Angebote in seinem Heimatort ausgeschöpft hat. Das heißt: Der Arzt muss den Patienten vor Ort behandelt haben und alle erforderlichen Heilmittel, Therapien und Medikamente verordnet haben. Bei einer schweren Erkrankung sollte stets auch ein Facharzt den Patienten bereits behandelt haben. Dann sind die Voraussetzungen für eine Kur zu 100 Prozent erfüllt. Weitere grundsätzliche Bedingungen für einen Kuraufenthalt sind, dass sich der Patient bereits zu Hause um seine Gesundheit aktiv kümmert, etwa mit einer gesunden Ernährung und Sport. Es müssen je nach Kurform stets besondere Bedingungen vorliegen, die als besondere Voraussetzungen dann auch erfüllt werden müssen. Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, dann ist die Beantragung auf Kur a priori sinnlos.

Voraussetzungen für eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Kur

Eine Grundvoraussetzung für eine stationäre Vorsorge- oder Reha-Kur ist, dass die ambulante Kur und alle ambulanten Maßnahmen zur Genesung des Patienten nicht ausreichen. Eine stationäre Kur kann alle vier Jahre beantragt werden, wenn die Fähigkeiten des Patienten deutlich eingeschränkt sind. Eine Kur wird auch dann genehmigt, wenn der Patient eine ärztliche Betreuung in einem gewissen Umfang benötigt. Eine stationäre Behandlung bei einer Vorsorgekur umfasst die Verpflegung und Unterkunft in einer ganz bestimmten Vorsorgeeinrichtung. Die Dauer einer stationären Vorsorgekur dauert maximal drei Wochen. Ist aus medizinischen Gründen eine Verlängerung nötig, so müssen die Voraussetzungen dafür mit dem zuständigen Versicherungsträger geklärt werden.

Voraussetzungen für eine ambulante Vorsorgekur

Erbracht wird die ambulante Kur meist an einem anerkannten Ort. Kurorte zeichnen sich beispielsweise durch Heilquellen oder ein besonderes Klima aus. In den meisten Fällen kann der Patient die Kureinrichtung selbst aussuchen. Zudem muss der Patient seinen Aufenthalt für eine ambulante Vorsorgekur selbst planen und organisieren. Der Arbeitnehmer muss für die benötigte Zeit der ambulanten Vorsorgekur Urlaub nehmen. Die Vorsorgekur dauert meist rund drei Wochen. Besteht keine ausdrückliche medizinische Notwendigkeit, so müssen zwischen zwei ambulanten Kuren zur Vorsorge mindestens drei Jahre liegen. Die Voraussetzungen für eine ambulante Vorsorgekur sind klar definiert. Die ambulante Vorsorgekur findet an einem anerkannten Kurort statt und somit nicht am Wohnort des Patienten. Damit der Ortswechsel aus medizinischer Sicht beantragt werden kann, müssen vorab alle Therapiemöglichkeiten am Wohnort des Patienten ausgeschöpft worden sein.

Die Mutter-Kind-Kur

Der Leistungsumfang für Kurmaßnahmen ist bei den gesetzlichen Krankenkassen im Sozialgesetz festgelegt. Prinzipiell sind die Leistungen bei allen gesetzlichen Kassen gleich. Ist das Kind privat versichert, dann hängen die Leistungen, die dem Kind zustehen, vom abgeschlossenen Vertrag ab. Eine Mutter-Kind-Kur wird von den Versicherungen immer dann genehmigt, wenn die bisherigen Maßnahmen nicht mehr genügen, um eine Verschlechterung des gesundheitlichen Zustandes zu verhindern oder generell eine Erkrankung zu lindern bzw. zu verbessern.

Stellt der zuständige Arzt eine entsprechende Diagnose, dann haben Mütter mit Kind laut Gesetz einen Kuranspruch. Mithilfe einer Mutter-Kind-Kur haben viele überforderte Erziehungsberechtigte die Chance, dem ganz normalen Alltagswahnsinn für einen bestimmten Zeitraum zu entfliehen.

Der besondere Schutz von Müttern und Kindern wird durch das erfolgreiche Gesundheitsprogramm gewährleistet. Die Mutter-Kind-Kur ist vor allem dann vonnöten, wenn soziale Probleme, eine physische oder psychische Krankheit hinzukommen und wenn familiäre Probleme die Gesundheit aller Familienmitglieder gefährden. Die besonderen Gesundheitsangebote helfen den Müttern in Belastungssituationen. Die Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur müssen durch einen ärztlichen Befund belegt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet derartige Pflichtleistungen wie die Mutter-Kind-Kur an.

Bei einer Mutter-Kind-Kur handelt es sich um einen zeitlich begrenzten, stationären Kuraufenthalt. Die Voraussetzungen dafür sind, dass die Kur für die Mutter und das Kind eine emotionale und praktische Entlastung in einer gegebenen Krisensituation bringen soll. Die Erholungschance besteht oft auch nur darin, dass die Frauen einen Abstand vom stressigen Alltag gewinnen können. Die medizinischen Voraussetzungen für eine Mutter-Kind-Kur müssen einem gesundheitlichen Konzept entsprechen. Es handelt sich bei dieser speziellen Kur vorrangig um eine Präventivmaßnahme. Der Kuraufenthalt soll dafür sorgen, dass keine Gesundheitsgefährdungen entstehen. Gute Voraussetzungen für die Antragsbewilligung eines Mutter-Kind-Kuraufenthaltes sind chronische Müdigkeit, Schlafstörungen, Bewegungsapparaterkrankungen sowie Rückenschmerzen.

Die Vater-Kind-Kur

Da auch Krankenkassen Geld sparen müssen, kommt es leider immer wieder vor, dass Anträge für Kinderkuren abgelehnt werden. Auch im Leben eines Vaters kann es durch verschiedene Umstände durchaus zu einer Überforderung kommen. Das Gefühl der Überlastung wird hauptsächlich ausgelöst durch familiäre Probleme, durch Erschöpfung, Zeitdruck, Krankheit und Stress. Die Voraussetzung für die Bewilligung einer Vater-Kind-Kur setzt das frühzeitige Erkennen der jeweiligen Symptome voraus. Am Kurort können diese Symptome behandelt werden. Das fachliche, pädagogische und/oder psychologische Personal kann die Probleme gemeinsam mit den Vätern lösen. Den Symptomen kann auf diese Weise gut auf den Grund gegangen werden.

Die Vater-Kind-Kur ist zudem auch eine Rehabilitationsmaßnahme und eine medizinische Vorsorgemaßnahme. Eine Vater-Kind-Kur kann somit auch vorbeugend auf die seelische Balance und auf die Gesundheit wirken. In den speziellen Kurkliniken können die Väter und ihre Kinder neue Kraft tanken und bestimmte Lösungsansätze entwickeln, die essenziell sind für die Rückkehr ins alltägliche Leben. Die Voraussetzungen für eine Vater-Kind-Kur sind oftmals in der Lebensführung, also bei psychischen bzw. körperlichen Erkrankungen, aber auch bei Entwicklungs- und Anpassungsproblemen gegeben.

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