Nach Antragstellung des Kurantrags
Nach der Antragstellung heißt es für Betroffene abwarten. Denn bis der Kurantrag seitens des Sozialversicherungsträgers ausreichend geprüft wurde, können einige Wochen vergehen. Um eventuellen Rückfragen oder Forderungen nach weiteren medizinischen Nachweisen zuvorzukommen, sollten die Unterlagen des Kurantrags möglichst vollständig sein.

Kurantrag ©iStockphoto/Neustockimages
Nur so können sich Krankenkasse oder Rentenversicherung ein Bild von der medizinischen Notwendigkeit der Kur machen. Dabei werden die einzelnen Stellen von Gutachtern bzw. dem Medizinischen Dienst unterstützt. Wie lange es letztendlich von der Antragstellung bis zum tatsächlichen Entscheid über die Kurbehandlung dauert, lässt sich nur schwer pauschalisieren. Erfahrungen reichen von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten. Meldet sich der Sozialversicherungsträger mit einem positiven Entscheid zur Kur, ist die wichtigste Hürde überwunden.
Das bedeutet jedoch noch lange nicht, dass die Kur umgehend angetreten werden kann. Nicht selten muss noch eine gewisse Wartezeit eingeplant werden, bis ein Platz in der entsprechenden Kureinrichtung zur Verfügung steht. Sehen Kranken- oder Rentenversicherung dagegen keinen Anlass für eine Kur, kommt es zur Ablehnung des Antrags. In einem solchen Fall bleibt Betroffenen ein Monat Zeit, um gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen. Vor dem Widerspruch raten Experten aber dazu, sich fachkundigen Rat zu holen. Helfen können hier der behandelnde Arzt oder Kurberatungsstellen. Nicht immer ist die Ablehnung der Kur schlüssig begründet, was ein erster Ansatzpunkt für den Widerspruch wäre. Wirklich erkannt werden solche Unzulänglichkeiten aber nur von Experten.
Ist die Kur bewilligt, bleibt den Patienten noch, ihren Arbeitgeber darüber zu informieren. Dabei gilt: Der Arbeitgeber kann weder einfach so den stationären Kuraufenthalt seiner Arbeitnehmer ablehnen noch dafür Urlaubstage anrechnen. Während einer ärztlich angeordneten und genehmigten stationären Kur besteht ein Anspruch auf Lohnfortzahlung. Um Ärger aus dem Weg zu gehen, sollte man den Arbeitgeber frühzeitig auf die Notwendigkeit eines Kuraufenthaltes hinweisen.