Checkliste für die Beantragung einer Kur
Im folgenden Artikel geht es um eine Checkliste für die Beantragung einer Kur. Eine Kur kann bei zahlreichen körperlichen oder psychischen Problemen sinnvoll sein. Der mehrwöchige Aufenthalt in einer entsprechenden Einrichtung hilft dabei, den individuellen Heilungsprozess zu unterstützen oder die Symptome der Erkrankung zu lindern. Nicht selten empfehlen Ärzte auch eine Kur aus Präventivmaßnahme, damit sich eine bestehende akute oder chronische Krankheit nicht verschlimmert. Eine Empfehlung des behandelnden Arztes reicht aber nicht aus, um die gewünschte Kur tatsächlich bewilligt zu bekommen: Zunächst muss diese von der Krankenkasse bewilligt werden. Vor dem Antrag scheuen sich aber viele Patienten. Die nun folgende Checkliste zeigt, worauf Sie achten sollten, wenn Sie erfolgreich eine Kur beantragen möchten.
Beantragung einer Kur – Ohne ärztliche Empfehlung geht es nicht
Um überhaupt eine Kur beantragen zu können, ist immer zunächst einmal eine Empfehlung des behandelnden Arztes erforderlich. Diese stellt sozusagen die Grundlage für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse dar. Der Mediziner muss in diesem Zusammenhang glaubhaft attestieren, dass ein Kuraufenthalt im Einzelfall sinnvoll ist, um den Heilungsverlauf zu unterstützen oder entsprechende Symptome zu lindern. Dabei ist es nicht zwingend notwendig, dass es sich um einen Facharzt handelt: Auch der Hausarzt oder der Betriebsarzt können das Attest ausstellen. Entscheidend ist nur, dass der Mediziner die Krankengeschichte kennt und so in der Lage ist, objektiv zu beurteilen, ob und inwiefern eine Kur tatsächlich einen Nutzen bringen kann. Im Rahmen des Attests kann er auch bereits einen passenden Kurort empfehlen.
Beantragung einer Kur – Arbeitslose: Zustimmung der Behörde erforderlich
Wer Sozialleistungen bezieht, braucht für die erfolgreiche Beantragung einer Kur nicht nur ein ärztliches Attest, sondern auch die Zustimmung der zuständigen Behörde. Diese muss eine Notwendigkeit einer Kur erkennen und bescheinigen. In den meisten Fällen muss zunächst der Antrag gestellt werden. Dieser wird dann zusammen mit der Krankengeschichte des Antragstellers und dem Attest mit der Kurempfehlung von einem neutralen Fachmann geprüft. Unter Umständen kann es sein, dass der Antragsteller auch noch einmal persönlich beim Amtsarzt vorstellig werden muss. Lehnt das zuständige Amt den Antrag ab, können Sie Einspruch einlegen. Dann erfolgt noch einmal eine erneute Prüfung des Sachverhalts, und besteht die Chance, dass der Kurantrag beim zweiten Versuch genehmigt wird.
Welche Kosten werden von wem übernommen?
Nicht nur die Krankenkasse kommt für eine Kostenübernahme für eine Kur infrage. Unter Umständen können auch Behörden oder Ämter sowie Versicherungen finanzielle Beihilfe leisten. Nicht selten ist eine solche Zuzahlung Voraussetzung für eine Bewilligung durch die Krankenkasse. Ist die Kur etwa aufgrund eines Arbeitsunfalls erforderlich, kann die Unfallversicherung oder auch die jeweilige Berufsgenossenschaft einspringen. Beamte, die im öffentlichen Dienst tätig sind, sollten sich an die Beihilfestelle wenden. Kriegs- oder Wehrgeschädigte ebenso wie Opfer von Gewalttaten können das Versorgungsamt kontaktieren und sich bezüglich einer Zuzahlung beraten lassen.
Nicht selten kommt es zunächst vor, dass die genannten Stellen versuchen, Antragsteller abzuweisen oder eine Zuständigkeit zu leugnen. In diesem Fall sollten Sie sich aber nicht damit zufrieden geben, dass Ihnen angeblich niemand weiterhelfen kann. Vom Gesetzgeber her sind die Behörden und Ämter verpflichtet, Ihren Antrag zu bearbeiten oder, sofern sie wirklich nicht zuständig sind, Sie an den richtigen Ansprechpartner zu verweisen. Sind Sie nicht sicher, welche Behörde in Ihrem Fall die passende Adresse ist, haben Sie so die Möglichkeit, sich an eine beliebige Stelle zu wenden und sich die entsprechenden Informationen einzuholen. Das gilt auch dann, wenn Sie Fragen zu den erforderlichen Unterlagen haben.
Selbstzahler aufgepasst: Kur ohne Kostenübernahme?
Einen Träger für eine Zuzahlung ebenso wie das ärztliche Attest benötigen Sie selbstverständlich nur dann, wenn Sie eine Kostenübernahme für den Kuraufenthalt von Ihrer Krankenkasse wünschen. Gehören Sie zu den Selbstzahlern, die alle anfallenden Kosten aus eigener Tasche tragen, können Sie den direkten Weg gehen und sich einfach die Kurart sowie den Kurort aussuchen, die Ihnen am ehesten zusagen. So sind Sie bei der Entscheidung, wo und wie Sie an einem Kuraufenthalt teilnehmen, sehr frei. Dafür müssen Sie selbstverständlich mit vergleichsweise hohen Kosten rechnen, abhängig davon, um welche Kur es sich handelt und wie lange diese andauert.
Grundsätzlich wird zunächst einmal mit 10 Euro pro Person und Tag gerechnet (dies entspricht auch der Höhe des Zuschusses, der von der Krankenkasse übernommen wird). Für Unterkunft und Verpflegung werden noch einmal 13 Euro veranschlagt; für Kleinkinder sind es täglich 21 Euro. Je nachdem, welche Behandlungen stattfinden, kommen unter Umständen noch weitere Zahlungen auf Sie zu. Es ist daher anzuraten, sich vorab genau über die Höhe der Kosten zu informieren. Das gilt auch dann, wenn Sie eine Kostenübernahme von Ihrer Krankenkasse beantragen und bewilligt bekommen, denn die unterschiedlichen Kassen gewähren auch unterschiedliche Zuzahlungen, die teils stark voneinander abweichen können.
Was tun, wenn der Kurantrag abgelehnt wurde?
Erhalten Sie eine Ablehnung Ihres Antrags auf einen Kuraufenthalt, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Einspruch gegen diese Entscheidung einzulegen. Hier stehen Ihre Chancen gut, dass der Kurantrag beim zweiten Versuch bewilligt wird: Statistiken zeigen, dass allein im Jahr 2010 gut die Hälfte alles Widersprüche betreffend ambulanter Leistungen bei Kuraufenthalten erfolgreich war. Wichtig ist, dass Sie Ihre Position beim Widerspruch glaubhaft und nachdrücklich begründen. Es kann zudem hilfreich sein, noch einmal Ihren Arzt hinzuzuziehen und diesen erneut begründen zu lassen, warum eine Kur im Einzelfall dringend anzuraten ist. Ein gesonderter Widerspruchsausschuss entscheidet über eine Bewilligung oder eine weitere Ablehnung. Wird Ihr Antrag erneut abgelehnt, bleibt Ihnen im Zweifelsfall nur noch eine Klage vor dem Sozialgericht, um Ihren Anspruch gegebenenfalls doch noch durchzusetzen.
Checkliste für den Kurantrag: Wichtiges auf einen Blick
Wenn Sie einen Kuraufenthalt beantragen möchten, ist es wichtig, dass Sie das vorgesehene Prozedere einhalten, sich an die richtigen Stellen wenden und alle erforderlichen Unterlagen zusammen haben. Die nun folgende Checkliste fasst noch einmal die wichtigsten Punkte übersichtlich für Sie zusammen:
– Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt über Ihr Anliegen und ermitteln Sie zusammen mit diesem, ob Sie für eine Kur infrage kommen. Bestätigt Ihnen der Mediziner die Notwendigkeit, kann er Ihnen direkt das erforderliche Attest ausstellen.
– Besorgen Sie sich das entsprechende Formular von Ihrer Krankenkasse. Auch dieses wird übrigens von Ihrem behandelnden Arzt ausgefüllt, inklusive Ziele der Kur und Behandlungsschwerpunkten.
– Alle Unterlagen reichen Sie bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese prüft den Antrag und meldet sich bei Ihnen. Unter Umständen kann es erforderlich sein, dass Sie bei einem weiteren Arzt vorstellig werden.
– Erhalten Sie Sozialleistungen, muss auch die zuständige Behörde informiert werden und dem Antrag zustimmen.
– Lehnt die Krankenkassen den Antrag ab, können Sie dieser Entscheidung binnen vier Wochen nach Erhalt widersprechen. Nach einer weiteren Ablehnung können Sie vor Gericht ziehen.
– Wird der Antrag auf einen Kuraufenthalt von Ihrer Krankenkasse bewilligt, gilt dieser meist für einen Zeitraum von drei Wochen, sofern nicht anders entschieden wird. Sie haben dann einen Monat Zeit, die Kur anzutreten – nach dieser Frist verfällt Ihr Anspruch automatisch.