Ambulante Kur
Wer die eigene Gesundheit stärken und Krankheiten vorbeugen will, wird für eine Kur mit Unterbringung in der Kureinrichtung einige Hürden überwinden müssen. Glücklicherweise ist die stationäre Kur nicht die einzige Möglichkeit, eine Kur durchzuführen. Kurbehandlungen sind auch ambulant möglich. Grundsätzlich hat diese Kurform vor dem stationären Kuraufenthalt sogar Vorrang.
Der Kurgast sucht sich den Ort für die Kur gemeinsam mit seinem Arzt aus und wird nicht in der Kureinrichtung untergebracht, sondern ist nur zu den einzelnen Behandlungen anwesend. Nach deren Ende verlässt er die Kureinrichtung wieder. Eine ambulante Kur kann daher durchaus von zuhause aus angetreten werden. Üblicher ist es aber, zur Kur in einen anerkannten Kurort zu fahren. Der Kurgast sorgt hier in Eigenregie für die Unterbringung und Verpflegung. Im Gegenzug erhält er einen Zuschuss seitens des Sozialversicherungsträgers.
Eine besondere Form der ambulanten Kur ist die sogenannte Kompaktkur, die den Behandlungserfolg in kurzer Zeit erreichen will. Wichtig für alle Arbeitnehmer: Für die Zeit der ambulanten Kur erfolgt keine Krankschreibung. Daher gibt es auch keine Lohnfortzahlung. Wer diese Form der Kur in Anspruch nimmt, wird nicht darum herumkommen, Urlaub zu nehmen oder sich ohne Lohnfortzahlung freistellen zu lassen.
Da der Termin einer ambulanten Kur durch den Patienten ausgesucht werden kann, lohnt es sich, dies im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber zu tun. Wichtig: Die Genehmigung einer ambulanten Kur verfällt nach einigen Monaten. Diesen Zeitraum gilt es daher im Auge zu behalten. Ambulante Kuren können im Regelfall alle drei Jahre in Anspruch genommen werden.