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Medizinische Vorsorgekuren

Gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen medizinische Vorsorgekuren gewähren. Hier gilt im Grundsatz allerdings, dass zunächst ambulante Maßnahmen eingeleitet werden müssen, bevor eine Vorsorgekur als weiteres prophylaktisches Mittel genutzt werden kann. Ernste Erkrankungen oder die Verschlechterung eines ohnehin schon desolaten Gesundheitszustandes zu verhindern liegt im Interesse aller Personen. Dies gilt nicht nur im Hinblick auf den eigenen Gesundheitszustand, sondern auch in Bezug auf die Kosten, die das Gesundheitssystem stemmen muss.

Vorsorgekuren

Vorsorgekuren ©iStockphoto/zubada

Krankenkassen können durch rechtzeitig durchgeführte prophylaktische Maßnahmen nicht selten Gelder einsparen, da mithilfe einer Kur schlimmere Krankheitsverläufe, die noch mehr Kosten verursachen würden, verhindert oder gemildert werden können. Solche Kuren können wiederum entweder ambulant oder aber bei vorliegender Notwendigkeit stationär erfolgen. Ambulante Kuren können, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, alle drei Jahre in Anspruch genommen werden. Stationäre Vorsorgekuren sind hingegen nur alle vier Jahre bei entsprechenden Bedingungen durchführbar.

Sind Sie der Meinung, dass eine medizinische Vorsorgekur auch in Ihrem Fall zu einer Verbesserung Ihres gesundheitlichen Zustandes bzw. zu einer Abwendung drohender Krankheiten beitragen könnte, sollten Sie das Gespräch mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Arzt suchen. Zusammen mit dem Arzt kann ein Antrag auf eine Vorsorgekur bei der Krankenkasse gestellt werden. Für stationäre Kuren und ambulante Rehabilitationen muss der Arzt, der gemeinsam mit Ihnen den Antrag stellen möchte, über eine Verordnungsberechtigung verfügen.

Es kann also durchaus sein, dass Sie einen anderen Arzt als Ihren Hausarzt aufsuchen müssen. Die Krankenkasse wird nach Eingang des Antrags denselben prüfen, begutachten und ihm entweder ablehnen oder bewilligen.

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